Erste-Hilfe-Kurs
Der Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht für den Führerschein
Der Weg zum Führerschein beginnt beim Erste-Hilfe-Kurs, der mit einer Teilnahmebescheinigung bei der Anmeldung zur Fahrausbildung vorgelegt werden muss.
Jeder ist gesetzlich zur Hilfeleistung von verletzten Personen verpflichtet und so lernt man im Erste-Hilfe-Kurs wie die stabile Seitenlage, die Erstversorgung von Wunden oder die Herz-Lungen-Wiederbelebung funktioniert.
Bei uns werden in einer Grundausbildung alle grundlegenden Kenntnisse über die Erstversorgung vermittelt.
Für Fragen zu Preisen und Terminen können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.