Aufbauseminare
Seminar zum Punkteabbau (FES)
Fahrereignungsseminar zum Abbau von einem Punkt
Teilnehmern wird bei diesem Seminar ermöglicht bei einem Punktestand bis 5 Punkte im Fahreignungsregister 1 Punkt abzubauen.
Ablauf des Verfahrens
- Nach Zustellung der Aufforderung, musst Du Dich innerhalb eines Monats in einer Fahrschule zu einem FES Seminar anmelden.
- Nach Erhalt der Aufforderung, muss spätestens nach 3 Monaten eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einem FES Seminar bei der Behörde vorliegen.
- Sollte der Aufforderung innerhalb der Frist nicht Folge geleistet werden, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Kursleiter sind unsere dazu ausgebildeten Fahrlehrer.
Ablauf des Seminares
- Das Seminar beinhaltet vier Sitzungen.
- Der verkehrspädagogische Teil findet in 2 Sitzungen á 90 Minuten bei einem FES- Seminarleiter statt.
- Der verkehrspsychologische Teil findet in 2 Sitzungen á 75 Minuten statt.
- Der Kurs findet innerhalb von Wochen statt.
- Die Teilnahmebescheinigung wird an die zuständige Behörde nach erfolgreichem Abschluss weitergeleitet.
Seminar Probezeit (ASF)
Aufbauseminar für Fahranfänger
Du wirst von der Führerscheinbehörde aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen, wenn du innerhalb deiner Probezeit im Verkehr aufgefallen bist.
Ablauf des Verfahrens
- Nach Zustellung der Aufforderung, musst du dich innerhalb eines Monates in einer Fahrschule zu einem ASF Kurs anmelden.
- Nach Erhalt der Aufforderung, muss spätestens nach 3 Monaten eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einem ASF Kurs der Behörde vorliegen.
- Sollte der Aufforderung innerhalb der Frist nicht Folge geleistet werden, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Kursleiter sind unsere dazu ausgebildeten Fahrlehrer.
Ablauf des Seminares
- Das Seminar beinhaltet vier Sitzungen á 135 Minuten.
- Vor der 2. Sitzung findet eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten in Begleitung von zwei Kursteilnehmern statt.
- Der Kurs findet innerhalb von 4 Wochen statt und umfasst einen Zeitraum von mindestens 12 Tagen.
- Die Teilnahmebescheinigung wird an die zuständige Behörde nach erfolgreichem Abschluss weitergeleitet.