Erste-Hilfe-Kurs

Der Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht für den Führerschein

Der Weg zum Führerschein beginnt beim Erste-Hilfe-Kurs, der mit einer Teilnahmebescheinigung bei der Anmeldung zur Fahrausbildung vorgelegt werden muss.

Jeder ist gesetzlich zur Hilfeleistung von verletzten Personen verpflichtet und so lernt man im Erste-Hilfe-Kurs wie die stabile Seitenlage, die Erstversorgung von Wunden oder die Herz-Lungen-Wiederbelebung funktioniert.

Bei uns werden in einer Grundausbildung alle grundlegenden Kenntnisse über die Erstversorgung vermittelt.

Für Fragen zu Preisen und Terminen können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

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